jambit bekennt sich zur Achtung grundlegender Arbeitnehmer*innenrechte und gestaltet den Umgang mit Mitarbeitenden in Einklang mit den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO).
Achtung der Menschenrechte
jambit achtet die international anerkannten Menschenrechte als fundamentale Werte und fördert deren Einhaltung.
Verbot von Kinderarbeit und junger Arbeitnehmer*innen
jambit handelt in Einklang mit dem Übereinkommen Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und trifft geeignete Maßnahmen zum Schutze der Mitarbeitenden im Jugendalter.
Faire Arbeitsbedingungen (Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeit)
jambit schafft faire Arbeitsbedingungen, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, zahlt angemessene und rechtskonforme Vergütungen und Sozialleistungen und sorgt für die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens zur Arbeitszeit und zum Urlaub.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
jambit trifft angemessene Maßnahmen zur Errichtung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes ihrer Mitarbeitenden und fördert dies auch auf Grundlage von deren Eigeninitiative und -verantwortung.
Verbot von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel
jambit lehnt jede Art der Zwangsarbeit oder sonstiger unfreiwilliger Arbeit ab; körperliche Bestrafung oder andere Formen psychischer oder physischer Härte werden nicht toleriert.
Ethische Rekrutierung
jambit wird potenzielle Mitarbeitende nicht über die Tätigkeiten im Rahmen der Beschäftigung in die Irre führen oder täuschen oder anderweitig unzulässig benachteiligen. jambit wird keine Vergütung für die Anwerbung zur Beschäftigung verlangen und/oder Pässe und andere von der Regierung ausgestellte Ausweise beschlagnahmen, vernichten, konfiszieren, verbergen und/oder den Zugang zu diesen verwehren. Mitarbeitende erhalten zu Beginn ihrer Einstellung einen schriftlichen oder digital signierten Vertrag und ergänzend hierzu einen schriftlichen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in einer für sie verständlichen Sprache, in dem sie klar über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
jambit respektiert das Recht auf Vereinigungsfreiheit, was insbesondere die Bildung und den Zusammenschluss von Interessengruppen umfasst. jambit beschränkt ihre Mitarbeitenden nicht darin, ihre Interessen wahrzunehmen und bewahrt diese vor jeglicher Form von Nachteilen aufgrund der Ausübung dieser Rechte.
Verbot von Diskriminierung und sonstiger Benachteiligung
jambit toleriert keine unzulässige Form der Benachteiligung aus Gründen der Rasse, Nationalität oder wegen der ethischen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Benachteiligungen aus vorgenannten Gründen. Jeder Beschwerde über eine vermeintliche Benachteiligung, insbesondere über eine sexuelle Belästigung wird eingehend geprüft und umfassend aufgeklärt.
Chancengleichheit, Frauenrechte, Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
jambit bekennt sich zur Chancengleichheit bei der Beschäftigung und wirkt einer unzulässigen Lohndiskriminierung aus geschlechterspezifischen Aspekten entgegen. Die Achtung von Frauenrechten, Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion sind integrale Bestandteile unserer Firmenkultur.
Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern
jambit wird die Rechte der lokalen Gemeinschaften auf menschenwürdige Lebensbedingungen, Bildung, Beschäftigung und soziale Aktivitäten respektieren.
Verantwortungsvoller Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte
jambit wird aus betrieblichem Anlass keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte zum Schutz des Geschäftsprojekts beauftragen, wenn der Einsatz der Sicherheitskräfte aufgrund mangelnder Ausbildung oder Kontrolle seitens des Unternehmens zu Menschenrechtsverletzungen führen kann.